EKD-Vertrag unterschrieben, Anlage nicht gebaut:
Droht Ihnen jetzt ein Schaden von mehreren tausend Euro?
Nur, wenn Sie jetzt einen von drei Fehlern machen. Wir zeigen Ihnen, welche – und wie Sie Ihre Anlage trotzdem bekommen: bundesweit und garantiert nicht teurer als bei EKD.
Veröffentlicht bei pv magazine: Unsere Warnung an EKD-Kunden vor teurer Kündigung- EKD hat am 2. Oktober 2026 beim Amtsgericht Leipzig Insolvenz beantragt. Das hat das Unternehmen selbst bestätigt.
- Das Gericht hat am 3. Oktober 2026 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, Aktenzeichen 401 IN 2082/26. Vorläufiger Insolvenzverwalter ist Prof. Dr. Lucas F. Flöther (Leipzig). Eröffnet ist das Verfahren damit noch nicht.
Mehr zum Stand des Verfahrens
- Der Geschäftsbetrieb läuft weiter, Ziel ist eine Sanierung. Laufende und anstehende Montage- und Servicetermine sollen laut Insolvenzverwalter und EKD zeitnah wieder aufgenommen werden.
- Der Eigentümer Pemberton hat bestätigt, kein weiteres Geld bereitzustellen. Die Löhne der rund 400 Beschäftigten sind laut EKD über das Insolvenzgeld abgesichert.
- Am 5. Oktober 2026 folgte die vorläufige Insolvenzverwaltung für weitere Gesellschaften der Gruppe, darunter die AMPERE German Electric Innovation GmbH, die Garantiegeberin des Ampere-Speichers (Aktenzeichen 401 IN 2085/26, Verwalter ebenfalls Prof. Dr. Lucas F. Flöther). Laut pv magazine sind es sechs Gesellschaften, eine siebte soll folgen.
- Noch offen: was aus den laufenden Verträgen und aus der Garantie auf den Ampere-Speicher wird. Eröffnet werden sollen die Verfahren laut pv magazine voraussichtlich am 1. Dezember 2026.
Sobald sich daran etwas ändert, ziehen wir diesen Beitrag nach.
Dieser Beitrag erklärt die allgemeine Rechtslage. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
Ein Schaden von mehreren tausend Euro droht Ihnen nur, wenn Sie jetzt einen von drei Fehlern machen:
- Sie kündigen, statt den Widerruf prüfen zu lassen. Das kann Sie je nach Vertrag 5 % des Auftragswerts und mehr kosten.
- Sie unterschreiben woanders, bevor Ihr EKD-Vertrag erledigt ist. Dann schulden Sie im schlimmsten Fall zwei Anlagen.
- Sie warten zu lange. Nach dem Gesetzentwurf zur EEG-Novelle soll eine Anlage, die erst 2027 in Betrieb geht, keine feste Einspeisevergütung über 20 Jahre mehr bekommen.
Alle drei lassen sich vermeiden. Und Ihre Anlage bekommen Sie trotzdem: Wir bauen sie bundesweit – garantiert nicht teurer als Ihr EKD-Vertrag.
1. Was gerade mit Ihrem Vertrag passiert
EKD hat am 2. Oktober Insolvenz beantragt. Ihr Vertrag endet dadurch nicht. Bis das Gericht das Verfahren eröffnet – meist rund drei Monate nach dem Antrag –, läuft er normal weiter. Danach entscheidet der Insolvenzverwalter, ob er ihn erfüllt oder ablehnt.
Für Sie heißt das: Ob und wann Ihre Anlage gebaut wird, ist offen. EKD sagt, der Betrieb laufe vorerst weiter. Wie viele Aufträge tatsächlich noch umgesetzt werden, kann heute niemand seriös sagen.
Diese Unsicherheit ist der Grund, warum gerade jetzt Fehler passieren. Drei davon sind besonders teuer.
2. Fehler 1: kündigen statt widerrufen
Kündigt der Kunde, kann EKD nach seinen Geschäftsbedingungen eine Vergütung verlangen – auch wenn noch nichts gebaut wurde. Wie viel, hängt von der Fassung ab, die Ihrem Vertrag beilag: 10 % des Nettovertragswerts (Stand 01/25 bis 10/25), 5 % (Stand 11/25) oder in der aktuellen Fassung 07/26 der vereinbarte Preis abzüglich dessen, was EKD erspart.
Bei einer Anlage für 25.000 Euro sind das 1.250 Euro (5 %) oder 2.500 Euro (10 %). Nach der aktuellen Fassung schreibt EKD selbst, es seien „regelmäßig mehr als 5 %“. Auf Photovoltaik für Wohnhäuser fällt in der Regel keine Umsatzsteuer an, netto und brutto sind also gleich.
Ein Widerruf kostet Sie dagegen in der Regel nichts, solange noch nichts geliefert ist. Wer seine Bestellung zu Hause unterschrieben hat, während der Berater da war, hat grundsätzlich ein Widerrufsrecht – und die Frist kann länger laufen, als man denkt. Worauf es ankommt und was Sie Schritt für Schritt tun, steht in unserem Beitrag EKD-Vertrag widerrufen statt kündigen.
3. Fehler 2: woanders unterschreiben, bevor der EKD-Vertrag erledigt ist
Der Gedanke ist verständlich: neue Firma, Hauptsache die Anlage kommt. Aber solange Ihr Vertrag mit EKD besteht, sind Sie daran gebunden. Entscheidet sich der Insolvenzverwalter später für die Erfüllung – zum Beispiel, weil ein Käufer den Betrieb übernimmt –, haben Sie zwei Verträge für dieselbe Anlage.
Die richtige Reihenfolge:
- Angebot einholen und vergleichen – das dürfen Sie jederzeit.
- Den EKD-Vertrag rechtssicher beenden (lassen).
- Erst dann neu unterschreiben.
Genau so arbeiten wir: Ihr Angebot bekommen Sie sofort. Unterschreiben müssen Sie erst, wenn Ihr EKD-Vertrag erledigt ist.
4. Fehler 3: zu lange warten – und womöglich die feste Einspeisevergütung verpassen
Wer eine PV-Anlage bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb nimmt, bekommt die heutige Einspeisevergütung 20 Jahre lang fest. Für Anlagen ab 2027 sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur EEG-Novelle das nicht mehr vor: Sie sollen nur noch höchstens drei Jahre eine Übergangszahlung bekommen und ihren Strom danach über einen Direktvermarkter zum Marktpreis verkaufen.
Beschlossen ist das noch nicht. Der Bundestag hat den Entwurf am 24. September in erster Lesung beraten. Die Bundesregierung will, dass die Neuregelung am 1. Januar 2027 in Kraft tritt, und hat die Änderungswünsche der Länder zurückgewiesen (Stand: 2. Oktober 2026).
Annahmen: 950 kWh Ertrag je kWp und Jahr, rund 60 % Eigenverbrauch – es gehen also etwa 3.800 kWh im Jahr ins Netz.
- Inbetriebnahme 2026: 7,70 Cent je kWh, fest für 20 Jahre → rund 5.850 Euro
- Inbetriebnahme 2027 nach dem Entwurf: drei Jahre Übergangszahlung von 5,2 Cent je kWh → rund 590 Euro; danach der Marktpreis abzüglich der Gebühr des Direktvermarkters. Der Marktpreis lag 2025 im Mittel bei etwa 4,5 Cent je kWh, mittags deutlich darunter.
Je nachdem, was Sie danach am Markt erlösen, würden Ihnen über 20 Jahre grob 2.000 bis 5.000 Euro fehlen. Das ist eine Beispielrechnung, keine Zusage – Ihre Zahlen hängen von Dach, Verbrauch und dem endgültigen Gesetz ab.
Wichtig: Es zählt die Inbetriebnahme, nicht die Unterschrift. Der Engpass ist meist die Anmeldung beim Netzbetreiber, für die das Gesetz bis zu einen Monat vorsieht. Je früher Sie anfragen, desto eher klappt es noch. Wie lange jede Etappe dauert, steht in Schaffe ich die Inbetriebnahme noch 2026?, was sich 2027 ändern soll, in Einspeisevergütung 2027.
5. Schon etwas gezahlt oder montiert?
Dann gelten zusätzliche Regeln – für eine Anzahlung, für einen Kredit und für das, was auf Ihrem Dach schon steht. Das erklären wir in EKD-Insolvenzverfahren: Anlage nicht fertig, schon angezahlt?
Haben Sie angezahlt, aber gebaut wurde noch nichts, gilt unser Angebot unten genauso. Eine angefangene Anlage eines anderen Betriebs bauen wir dagegen nicht fertig: Für Arbeit, die wir nicht selbst gemacht haben, können wir nicht die Gewährleistung übernehmen – und eine Anlage, für die niemand ganz geradesteht, wollen wir Ihnen nicht verkaufen.
6. Die Alternative: unser Angebot für EKD-Kunden
Sie haben sich für eine Solaranlage entschieden. Daran hat sich nichts geändert – nur Ihr Anbieter ist weggebrochen. Deshalb machen wir EKD-Kunden ein eigenes Angebot.
Preis
Gleich große Anlage – garantiert nicht teurer als bei EKD.
Sie zeigen uns Ihren EKD-Vertrag oder Ihr EKD-Angebot. Wir bauen Ihnen eine Anlage mit mindestens derselben Modulleistung und Speichergröße, mit Wallbox, wenn sie dabei war – zum gleichen Preis oder günstiger. Verglichen wird Leistung gegen Leistung: Module, Speicher, Wallbox, Montage, Gerüst, Anmeldung und Inbetriebnahme. Das gilt auch für kleine Anlagen.
Gebiet
Bundesweit.
Für EKD-Kunden kommen unsere Montageteams bundesweit zum Einsatz. Planung und Ansprechpartner sitzen bei uns in Leingarten bei Heilbronn.
Termin
Inbetriebnahme 2026 – schwarz auf weiß, wenn wir sie schaffen.
Wenn wir die Inbetriebnahme 2026 noch schaffen, schreiben wir sie Ihnen verbindlich ins Angebot. Wenn nicht, sagen wir Ihnen das vorher ehrlich.
Betrieb
Ein Betrieb, der bleibt.
Wir sind ein Familienbetrieb, seit 1972 in Leingarten, in dritter Generation. Photovoltaik planen und bauen wir seit einem knappen Jahrzehnt.
Und die Komponenten? Speicher, Wallboxen und Module der Marke Ampere, die EKD verkauft hat, gibt es laut Hersteller nur über EKD. Wir verbauen Komponenten namhafter Hersteller in mindestens derselben Leistung, mit Garantie direkt beim Hersteller.
So gilt die Preiszusage: Grundlage ist Ihr EKD-Vertrag oder Ihr schriftliches EKD-Angebot. Verglichen werden Modulleistung (kWp), Speicherkapazität (kWh) und Wallbox sowie die darin enthaltenen Leistungen wie Montage, Gerüst, Anmeldung und Inbetriebnahme. Stromtarife, Versicherungen, Wartungs- und Serviceverträge sind nicht Teil der Zusage. Voraussetzung ist, dass Ihr Dach für die Anlage technisch geeignet ist; das prüfen wir vor dem Angebot anhand von Luftbild und Fotos. Ist Mehraufwand nötig, der in Ihrem EKD-Vertrag nicht enthalten war – etwa ein neuer Zählerschrank –, nennen wir ihn vorher gesondert.
Unser Versprechen
Uns gibt es auch in 20 Jahren noch.
Eine Garantie ist nur so viel wert wie die Firma, die sie einlöst. Wir leben nicht allein von Photovoltaik, sondern von vielen Gewerken unter einem Dach – schwächelt eine Branche, trägt uns der Rest.
- Garantie, die eingelöst wird25 Jahre Produktgarantie auf die Module – und ein Betrieb vor Ort, der sich um Ihren Garantiefall kümmert.
- Service auch in 15 JahrenMuss der Wechselrichter nach 10 bis 15 Jahren getauscht werden, rufen Sie dieselbe Nummer an wie heute.
- Ein Ansprechpartner, der bleibtKein Callcenter, kein Vertreter, der weiterzieht – unser Team sitzt in Leingarten und kennt Ihre Anlage.
7. So läuft es ab
- Anfrage stellen. Unten im Formular oder per Telefon – das dauert zwei Minuten.
- Rückruf. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden (werktags) und klären Ihre Lage und den Zeitplan.
- Unterlagen schicken. Ein Foto Ihres EKD-Angebots, ein Foto Ihres Zählerschranks und Ihre Adresse für das Luftbild Ihres Daches. Ein Handyfoto genügt.
- Angebot bekommen. Schriftlich, zum Festpreis, Punkt für Punkt neben Ihrem EKD-Angebot vergleichbar.
- Unterschreiben, wenn Ihr EKD-Vertrag erledigt ist. Dann planen wir Anmeldung und Montage.
8. Warum es diesmal anders läuft
Bei EKD kam ein freier Vertreter an die Haustür. Nach der Unterschrift war er weg, montiert hat oft ein fremder Partnerbetrieb – und wer heute für Ihren Auftrag geradesteht, ist für viele Kunden offen.
Bei uns berät der Betrieb selbst, und wer berät, ist auch in 20 Jahren noch erreichbar. Sie müssen uns das nicht glauben: Prüfen Sie uns mit unserem Anbieter-Check in acht Fragen – genauso wie jeden anderen Betrieb.
Häufige Fragen
Teuer werden kann es vor allem durch drei Fehler: kündigen statt widerrufen – das kann je nach Vertrag 5 % des Auftragswerts und mehr kosten –, woanders unterschreiben, bevor der EKD-Vertrag erledigt ist, und zu langes Warten, weil nach dem Gesetzentwurf Anlagen ab 2027 keine feste Einspeisevergütung über 20 Jahre mehr bekommen sollen. Alle drei lassen sich vermeiden.
Das allein beendet Ihren Vertrag nicht. Termine gelten nach den EKD-Bedingungen nur als ungefähre Fristen, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Fragen Sie schriftlich nach, ob und wann gebaut wird, und kündigen Sie nicht vorschnell. Ein Vergleichsangebot können Sie sich parallel holen; unterschrieben wird erst, wenn Ihr EKD-Vertrag erledigt ist.
Ja. Ein Angebot einzuholen und zu vergleichen, verpflichtet Sie zu nichts. Unterschreiben sollten Sie erst, wenn Ihr EKD-Vertrag rechtssicher beendet ist.
Legen Sie beide Angebote Punkt für Punkt nebeneinander: Modulleistung in kWp, Speichergröße in kWh, Wallbox ja oder nein, Gerüst, Anmeldung beim Netzbetreiber und wer die Garantie gibt – der Hersteller selbst oder der Verkäufer. Verglichen wird Leistung gegen Leistung. Wir machen Ihnen dafür ein kostenloses Vergleichsangebot auf Grundlage Ihres EKD-Angebots, ohne dass Sie etwas unterschreiben.
Ja. Für eine Anlage mit mindestens gleicher Modulleistung und Speichergröße zahlen Sie bei uns nicht mehr als laut Ihrem EKD-Angebot oder -Vertrag. Verglichen wird Leistung gegen Leistung; Stromtarife, Versicherungen und Wartungsverträge zählen nicht dazu.
Ja. Für EKD-Kunden kommen unsere Montageteams bundesweit zum Einsatz. Planung und Ansprechpartner sitzen in Leingarten bei Heilbronn.
Ja. Auch kleine Anlagen bauen wir für EKD-Kunden bundesweit – zu denselben Bedingungen: mindestens gleich groß und garantiert nicht teurer als Ihr EKD-Vertrag.
Das hängt vor allem davon ab, wie schnell Ihr Netzbetreiber die Anmeldung bearbeitet; das Gesetz gibt ihm dafür bis zu einen Monat. Wenn wir die Inbetriebnahme 2026 noch schaffen, schreiben wir sie Ihnen verbindlich ins Angebot. Je früher Sie anfragen, desto besser.
Nein. Speicher, Wallboxen und Module der Marke Ampere werden laut Hersteller nur über EKD vertrieben. Wir verbauen Komponenten namhafter Hersteller in mindestens derselben Leistung, mit Garantie direkt beim Hersteller.
Dann ist das gut für Sie, und Sie brauchen uns nicht. Deshalb unterschreiben Sie bei uns erst, wenn Ihr EKD-Vertrag erledigt ist – bis dahin ist unser Angebot für Sie unverbindlich.
Quellen
- EKD: Allgemeine Geschäftsbedingungen Privatkunden, Stand 07/25 (Ziffer 26), Stand 11/25 (Ziffer 26) und Stand 07/26 (Ziffer 27)
- Justiz der Länder: insolvenzbekanntmachungen.de, Amtsgericht Leipzig, Aktenzeichen 401 IN 2082/26 (Energiekonzepte Deutschland GmbH, Beschluss vom 03.10.2026) und 401 IN 2085/26 (AMPERE German Electric Innovation GmbH, Beschluss vom 05.10.2026)
- pv magazine: Vorläufiger Insolvenzverwalter führt Geschäftsbetrieb von EKD weiter, 06.10.2026
- pv magazine: Energiekonzepte Deutschland stellt Insolvenzantrag, 02.10.2026
- § 103 InsO – Wahlrecht des Insolvenzverwalters
- pv magazine: Erste Lesung von EEG-Novelle und Netzpaket, 24.09.2026
- pv magazine: EEG-Novelle – Bundesrat fordert umfangreiche Änderungen, 25.09.2026
- ad-hoc-news: Bundesregierung lehnt alle 70 Änderungsvorschläge der Länder ab, 02.10.2026
- AMPERE German Electric Innovation GmbH: amperesolar.de (Vertrieb nur über EKD)
- Eigene Beiträge: Einspeisevergütung 2027 (Sätze, Übergangszahlung, Marktpreis 2025) und Inbetriebnahme 2026 (Frist des Netzbetreibers)

Marvin Schönwald
Geschäftsführer Schönwald Handwerkerservice
Marvin Schönwald führt den Handwerkerservice in dritter Generation und ist zugleich Geschäftsführer von Schönwald Immobilien. Seit über einem Jahrzehnt begleitet er Bauherren – von der Sanierung bis zur Photovoltaikanlage, die der Betrieb seit einem knappen Jahrzehnt plant und baut. Er weiß aus der täglichen Arbeit, was eine Anlage vom Angebot bis zur Inbetriebnahme braucht – und worauf es ankommt, wenn der ursprüngliche Anbieter wegbricht.