Förderung und Wärmeplanung
Kein Zuschuss –
aber auch keine Falle
Ein allgemeines Zuschussprogramm
für private Photovoltaikanlagen ist uns für Bad Wimpfen nicht bekannt,
Stand September 2026. Auch der Landkreis Heilbronn hat keines mehr: Sein Zuschuss über
100 Euro je Steckersolargerät lief am 7. November 2024 aus und bekam keinen
Nachfolger.
Ein Hinweis speziell für Altstadtbewohner: Im Zusammenhang mit der
Solarregelung wurde öffentlich über Ausgleiche für diejenigen diskutiert, die in
den Gesamtanlagen keine Anlage bauen dürfen. Ob und in welcher Form es das inzwischen
gibt, können wir nicht belegen – fragen Sie danach im Rathaus, das
ist ein Anruf und gehört ohnehin zu dem Gespräch, das Sie dort führen
sollten.
Was es sicher gibt, ist einiges wert:
null Prozent Umsatzsteuer auf Anlage, Speicher und Montage nach § 12
Abs. 3 UStG, Steuerfreiheit der Erträge nach § 3 Nr. 72 EStG, die
Einspeisevergütung nach dem EEG und zinsgünstige Kredite von KfW und L-Bank –
letztere immer vor der Auftragsvergabe beantragen. Bei uns ist die
Umsatzsteuerbefreiung bereits im angezeigten Preis berücksichtigt.
Zur Wärmeplanung: Bad Wimpfen
lässt sie gemeinsam mit sieben Nachbarkommunen erstellen; die Konvoiführung liegt bei
Bad Friedrichshall, dazu kommen Gundelsheim, Hardthausen, Langenbrettach, Untereisesheim,
Neuenstadt am Kocher und Offenau. Für Ihre Photovoltaikanlage ändert das nichts: Die
Wärmeplanung betrifft die Heizung, nicht den Strom, und legt ausdrücklich keine
Verpflichtungen für einzelne Gebäude fest. Kommt später eine Wärmepumpe,
steigt Ihr Stromverbrauch allerdings deutlich – und dann rechnet sich die Anlage noch
besser.
Die Förderlage für die ganze Region haben wir
ausführlich nachrecherchiert, samt Warnung vor Vergleichsportalen, die Zuschüsse
behaupten, die es nicht gibt:
Photovoltaik-Förderung im Raum Heilbronn →
Preis mit 0 % Umsatzsteuer berechnen →