Schaffe ich die
Inbetriebnahme noch 2026?
Der ehrliche Terminplan
Wer sich die feste Einspeisevergütung über zwanzig Jahre sichern will, muss die Anlage bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb nehmen. Seit dem Kabinettsbeschluss ist das die Frage, die uns am häufigsten gestellt wird: Reicht das noch? Hier steht, wie lange jede Etappe wirklich dauert, welche Fristen im Gesetz stehen – und ab welchem Zeitpunkt wir Ihnen selbst davon abraten würden.
1. Die kurze Antwort
Von der ersten Anfrage bis zur laufenden Anlage vergehen bei einem Einfamilienhaus in der Regel neun bis zwölf Wochen. Nicht, weil irgendetwas davon lange dauert – die Montage selbst ist an einem bis drei Tagen erledigt –, sondern weil sich mehrere kurze Etappen hintereinander aufreihen und eine davon eine gesetzliche Frist von einem vollen Monat hat.
Daraus ergibt sich für das laufende Jahr diese Einschätzung:
| Sie fragen an | Inbetriebnahme bis 31.12.2026 |
|---|---|
| bis Mitte September | Reicht in der Regel – mit Luft für eine Rückfrage oder eine Frostwoche. Muss der Zählerschrank erneuert werden, wird es enger, aber es geht. |
| Ende September bis Anfang Oktober | Reicht, solange alles beim ersten Mal sitzt. Puffer ist dann keiner mehr da. |
| Mitte bis Ende Oktober | Nur noch, wenn der Zählerschrank passt und der Netzbetreiber schnell antwortet. Zusagen würden wir das nicht. |
| ab November | Nein. Dann planen wir gleich sauber für 2027. |
Das ist eine Einschätzung, keine Terminzusage – wie viel davon wir beeinflussen können und wie viel nicht, steht in Abschnitt 3. Wichtig ist zuerst etwas anderes: Der Stichtag hängt nicht an dem Schritt, an dem ihn die meisten festmachen.
2. Der Stichtag hängt an der Inbetriebnahme – nicht am Zähler
Das ist die Entwarnung, die den ganzen Zeitplan erst möglich macht, und sie steht in fast keinem Ratgeber sauber drin.
Maßgeblich für die Vergütung ist nach § 3 Nummer 30 EEG die erstmalige Inbetriebsetzung nach Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft. Die Clearingstelle EEG | KWKG – die Stelle, die Streitfälle zwischen Anlagenbetreibern und Netzbetreibern klärt – nennt dafür drei Bedingungen:
- Die Module sind funktionsfähig und ortsfest an ihrem endgültigen Platz montiert.
- Der Wechselrichter ist dauerhaft angeschlossen.
- Die Anlage hat zum ersten Mal Strom erzeugt, der außerhalb der Anlage verbraucht oder gespeichert wurde.
Und dann folgt der Satz, auf den es ankommt. Nicht erforderlich sind laut Clearingstelle ausdrücklich: die Registrierung im Marktstammdatenregister, der Netzanschluss und das Setzen der Messeinrichtungen.
Der Zählerwechsel ist der Schritt, über den weder Sie noch wir Kontrolle haben. Genau dieser Schritt muss nicht mehr in dieses Jahr fallen. Wird im Dezember montiert und in Betrieb gesetzt und der Zähler erst im Januar getauscht, bleibt es beim Inbetriebnahmedatum im Dezember.
Damit dieser Satz im Zweifel auch etwas wert ist, braucht er einen Beleg: ein Inbetriebnahmeprotokoll Ihrer Elektrofachkraft mit Datum und Unterschrift, dazu ein Foto des Zählerstands vom selben Tag. Beides bekommen Sie bei uns ohne Nachfragen – und sollten es bei jedem anderen Betrieb einfordern.
Einspeisen ohne Zweirichtungszähler ist nicht vorgesehen, und ein alter Ferraris-Zähler darf keinesfalls rückwärts laufen. Die Anlage läuft in dieser Übergangszeit deshalb für den Eigenverbrauch; der Überschuss wird bis zum Zählerwechsel dem Netz geschenkt. Über Dezember und Januar geht es dabei um wenige Kilowattstunden – die ertragsschwächsten Wochen des Jahres.
3. Die sieben Etappen – und was jede wirklich dauert
Hier ist der komplette Weg. Die Spalte „gesetzliche Frist“ ist die wichtigste: Was dort steht, können wir nicht beschleunigen, sondern nur rechtzeitig anstoßen.
| Etappe | Wer | Typisch | Gesetzliche Frist |
|---|---|---|---|
| Ortstermin, Dach und Zählerschrank ansehen, Angebot | wir | 1–2 Wochen | – |
| Ihre Entscheidung | Sie | sehr unterschiedlich | – |
| Anmeldung beim Netzbetreiber (Netzanschlussbegehren) | Elektrofachbetrieb | oft 2–4 Wochen bis zur Zusage | 1 Monat § 8 Abs. 7 EEG |
| Material, Gerüst und Montagetermin | wir | rund 2 Wochen | – |
| Montage, AC-Anschluss, Inbetriebsetzung | wir | 1–3 Tage | – |
| Eintrag im Marktstammdatenregister | Sie oder wir | etwa 15 Minuten | 1 Monat nach Inbetriebnahme, § 5 Abs. 5 MaStRV |
| Zählerwechsel | Messstellenbetreiber | Wochen bis Monate | 1 Monat § 3 Abs. 3a MsbG |
Drei Punkte daraus verdienen eine Erklärung.
Die Monatsfrist des Netzbetreibers
Seit dem 1. Januar 2025 gilt für Anlagen bis 30 Kilowatt auf einem Grundstück mit bestehendem Netzanschluss – also für praktisch jedes Einfamilienhaus – eine verkürzte Frist: Der Netzbetreiber muss unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Monats nach Eingang des Netzanschlussbegehrens antworten. Reagiert er nicht, darf die Anlage – unter Einhaltung der technischen Regeln – am bestehenden Anschlusspunkt angeschlossen werden. Viele Ratgeber nennen hier noch acht Wochen; das ist der alte Stand.
Der Haken: Die Frist beginnt erst, wenn die Unterlagen vollständig sind. Jede Rückfrage – ein fehlendes Datenblatt, ein unklares Messkonzept – setzt die Uhr praktisch neu. Deshalb rechnen wir im Terminplan grundsätzlich mit dem vollen Monat und freuen uns, wenn es schneller geht.
Anmelden darf nicht jeder
Nach § 13 Absatz 2 NAV dürfen Arbeiten an der Hausinstallation nur von einem Betrieb ausgeführt werden, der im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist. Und § 19 Absatz 3 NAV verlangt die Mitteilung an den Netzbetreiber vor der Errichtung. Beides zusammen heißt: Erst anmelden, dann bauen – nicht umgekehrt. Wer Ihnen im November eine Montage anbietet, ohne nach dem Netzbetreiber zu fragen, hat den Ablauf entweder nicht verstanden oder verkauft Ihnen ein Risiko.
Der Zählerwechsel hat inzwischen auch eine Frist
Seit Mai 2023 muss der Messstellenbetreiber eine verlangte Änderung der Messeinrichtung spätestens innerhalb eines Monats nach Auftragseingang ausführen. Passiert nach sechs Wochen nichts, dürfen Sie einen fachkundigen Dritten damit beauftragen. Für den Stichtag brauchen Sie das nicht – aber es ist gut zu wissen, dass Sie nicht ewig warten müssen.
Wenn Sie parallel dazu wissen wollen, über welche Anlage wir hier eigentlich reden: Welche Größe zu Ihrem Verbrauch passt und was sie kostet, können Sie im Rechner in zwei Minuten selbst nachsehen – ohne Kontaktdaten und bevor Sie jemanden ins Haus lassen. Wie die drei Größen zustande kommen, steht im Beitrag Wie viel kWp brauche ich?.
4. Rechnen Sie Ihr eigenes Datum aus
Der Rechner legt die Etappen von oben hintereinander – ab dem Tag, an dem Sie sich melden. Er rechnet nur in Ihrem Browser, es wird nichts gespeichert und nichts verschickt.
- Ortstermin, Dach und Zählerschrank ansehen, Angebot–
- Ihre Entscheidung (hier gerechnet: eine Woche)–
- Anmeldung beim Netzbetreiber, Antwort spätestens–
- Zählerschrank klären und, falls nötig, erneuern–
- Material, Gerüst, Montagetermin–
- Montage und Inbetriebsetzung–
5. Der Engpass ist nicht der, den Sie erwarten
Wenn im Herbst irgendetwas schiefgeht, dann fast nie an der Stelle, an der es die meisten vermuten.
Nicht das Material. Die Zeiten, in denen man ein halbes Jahr auf Module oder Wechselrichter gewartet hat, sind seit 2022 vorbei. Module sind heute so günstig wie selten zuvor und gut verfügbar; wer über den Großhandel mit deutschem Lager bestellt, bekommt sie in Tagen.
Nicht die Montage. Ein Einfamilienhausdach ist eine Sache von ein bis drei Tagen, Gerüst eingerechnet. Warum das Gerüst trotzdem ein eigenes Thema ist und in günstigen Angeboten oft fehlt, steht im Beitrag Das Gerüst bei der PV-Montage.
Sondern die Reihenfolge. Jede Etappe wartet auf die vorherige, und in der Mitte sitzt ein Monat, den niemand abkürzen kann. Wer im November anfragt, kann den Monat nicht halbieren, indem er schneller entscheidet.
Und dann kommt der Effekt, der sich in diesem Herbst erst noch aufbauen wird. Bislang ist die Lage im Elektrohandwerk nämlich entspannt: Der ZVEH, der Bundesverband der Elektrohandwerke, meldete für das Frühjahr 2026 einen Geschäftsklimaindex von 65,6 Punkten – den niedrigsten Wert einer regulären Umfrage seit über fünfzehn Jahren. Die Zahl der vom Elektrohandwerk installierten Solaranlagen ging 2025 auf 355.000 zurück, nach 395.000 im Jahr davor. Im Klartext: Anders als 2022 sind Termine derzeit zu bekommen.
Ein Stichtag verteilt die Nachfrage nicht gleichmäßig, er bündelt sie. Alle entdecken ihn ungefähr gleichzeitig – und zwar spät. Die freien Termine, die es heute gibt, sind derselbe Grund, warum es im November keine mehr geben wird.
Regional kommt hinzu, dass im Raum Heilbronn nicht ein Netzbetreiber zuständig ist, sondern mehrere: die Netze BW im größten Teil des Umlands, die NHF Netzgesellschaft Heilbronn-Franken im Stadtgebiet Heilbronn sowie in Lauffen, Kirchheim und Neckarwestheim. Beide arbeiten mit eigenen Portalen und eigenen Formularen. Für Sie ändert das nichts – die Anmeldung machen wir. Für den Terminplan heißt es: Wir müssen wissen, wo Ihr Haus steht, bevor wir etwas einschätzen.
6. Der häufigste Terminkiller steht im Keller
Wenn ein Projekt im Herbst kippt, dann meistens hier. Eine Photovoltaikanlage darf nur an einen normgerechten Zählerschrank angeschlossen werden. In älteren Häusern entspricht der vorhandene Schrank der geltenden Norm oft nicht mehr – und das fällt in schlecht vorbereiteten Projekten erst am Montagetag auf. Dann steht das Gerüst, die Module liegen auf dem Dach, und es fehlt ein Termin für einen Schrank, den es nicht im Regal gibt.
Das ist der Grund, warum bei uns der erste Ortstermin immer beides umfasst: Dach und Zählerschrank. Wenn etwas zu tun ist, sagen wir es vorher und beziffern es – wir kalkulieren es nicht ungefragt in den Preis ein und schieben es auch nicht in einen Nachtrag.
Machen Sie ein Foto von Ihrem Zählerschrank – Tür offen, ganzer Schrank im Bild – und schicken Sie es uns über das Kontaktformular. In den meisten Fällen können wir daran schon erkennen, ob etwas dazukommt. Das kostet nichts und dauert für Sie zwei Minuten.
7. Warum der 31. Dezember nicht der letzte Montagetag ist
Rechtlich ist der 31. Dezember der Stichtag. Praktisch planen wir mit dem 23. Dezember, und dahinter stecken zwei nüchterne Gründe.
Das Wetter. Auf ein verschneites, vereistes oder auch nur mit Raureif überzogenes Dach steigt niemand. Modulflächen sind glatt, und im Dezember hat man dafür weder Licht noch Temperatur auf seiner Seite. Der Anlage selbst macht Frost nichts aus – Module sind für −40 °C bis +85 °C ausgelegt und arbeiten in der Kälte sogar etwas effizienter. Es geht ausschließlich um die Menschen auf dem Dach. Ein Montagetermin Mitte Dezember kann deshalb wetterbedingt ausfallen, und der Ersatztermin liegt dann im Januar.
Der Kalender. Zwischen Weihnachten und Neujahr arbeiten Netzbetreiber, Großhändler, Gerüstbauer und Handwerksbetriebe eingeschränkt. Wer den Stichtag in diese Woche legt, hat keinen Plan, sondern eine Hoffnung.
Deshalb liegt der Puffer bei uns vor dem Termin, nicht dahinter. Wer Ihnen im November noch eine Inbetriebnahme „kurz vor Silvester“ zusagt, plant ohne Wetter.
8. Wenn es knapp wird: was Sie sich geben lassen
Je enger der Termin, desto wichtiger die Papiere. Diese fünf Punkte gehören in jedes Projekt, das gegen einen Stichtag läuft:
- Inbetriebnahmeprotokoll mit Datum und Unterschrift der Elektrofachkraft. Das ist der Nachweis, auf den es ankommt, wenn jemand das Inbetriebnahmedatum bestreitet.
- Foto des Zählerstands am Tag der Inbetriebnahme. Kostet Sekunden und ist die Grundlage jeder späteren Abrechnung, falls der neue Zähler erst im Januar kommt.
- Fertigmeldung an den Netzbetreiber mit demselben Datum, gestellt vom Elektrofachbetrieb.
- Eintrag im Marktstammdatenregister innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme. Das ist keine Formsache: Wer die Frist reißen lässt, zahlt nach § 52 EEG 10 Euro je Kilowatt installierter Leistung und Kalendermonat – bei einer 9,10-kWp-Anlage also 91 Euro im Monat. Sobald die Eintragung nachgeholt ist, sinkt der Betrag rückwirkend auf 2 Euro je Kilowatt und Monat, gut 18 Euro. Es bleibt ärgerlich, aber es ist reparabel.
- Keine Anzahlung gegen ein Terminversprechen. Ein Termin, der nur gegen Vorkasse gilt, ist kein Termin, sondern ein Verkaufsargument.
9. Und wenn es nicht mehr reicht?
Dann ist das kein Drama, und wir sagen es Ihnen lieber im September als im Dezember.
Eine Anlage, die 2027 gebaut wird, rechnet sich weiterhin – nur eben fast vollständig über den Eigenverbrauch statt zusätzlich über die Einspeisung. Für Anlagen unter 50 Kilowatt sieht der Entwurf für das Jahr 2027 außerdem noch eine Übergangszahlung über 36 Monate vor. Was das im Einzelnen bedeutet und wie viel Geld zwischen 2026 und 2027 tatsächlich liegt, haben wir hier durchgerechnet: Einspeisevergütung 2027 – was sich ändert und was dieses Jahr noch sichert.
Dazu kommt eine Unsicherheit in die andere Richtung: Das Gesetz ist noch nicht beschlossen. Bundestag und Bundesrat haben zum Zeitpunkt dieses Beitrags nicht entschieden, und zentrale Teile brauchen zusätzlich eine beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission. Es kann also auch sein, dass sich das Fenster verschiebt.
Ein Stichtag ist für manche Anbieter ein Geschenk. Angebote, die nur heute gelten, Preisaufschläge „wegen der hohen Nachfrage“ und feste Zusagen für Ende Dezember sind Verkaufsdruck, keine Kalkulation. Wie Sie ein Angebot in zehn Minuten prüfen, steht hier: PV-Angebote vergleichen – worauf es wirklich ankommt.
Die Frage bleibt dieselbe wie beim Stichtag selbst: nicht „verpasse ich gerade etwas?“, sondern „will ich diese Anlage ohnehin?“. Wenn ja, ist jetzt der richtige Zeitpunkt zu fragen – nicht wegen des Datums, sondern weil im September noch Ruhe im Kalender ist.
Die Kurzfassung zum Mitnehmen
- Von der Anfrage bis zur laufenden Anlage: in der Regel neun bis zwölf Wochen.
- Anfrage bis Mitte September reicht mit Puffer, bis Anfang Oktober ohne Puffer, ab November in der Regel nicht mehr.
- Maßgeblich ist die technische Inbetriebnahme – nicht der Zählerwechsel, nicht der Eintrag im Marktstammdatenregister.
- Der Netzbetreiber hat seit 2025 nur noch einen Monat Zeit zu antworten (§ 8 Abs. 7 EEG). Die Frist beginnt aber erst mit vollständigen Unterlagen.
- Erst anmelden, dann bauen – und nur durch einen Betrieb, der im Installateurverzeichnis eingetragen ist.
- Der häufigste Terminkiller ist der Zählerschrank. Ein Foto vorab klärt das meiste.
- Planen Sie mit dem 23. Dezember, nicht mit dem 31. Wetter und Feiertage kosten die letzte Woche.
- Inbetriebnahmeprotokoll mit Datum und Zählerstandsfoto geben lassen. MaStR-Eintrag innerhalb eines Monats.
- Wird es 2027, ist die Anlage immer noch wirtschaftlich. Ein Stichtag ist kein Grund, ein schlechtes Angebot zu nehmen.
25. August 2026. Die EEG-Novelle ist am 29. Juli 2026 vom Kabinett beschlossen, aber noch nicht von Bundestag und Bundesrat. Wir ziehen den Beitrag nach, sobald entschieden ist. Wenn Sie hier eine Zahl finden, die nicht mehr stimmt, sagen Sie uns bitte Bescheid.
Quellen
- § 8 EEG – Anschluss, insbesondere Absatz 7 (Monatsfrist für Anlagen bis 30 kW ab 01.01.2025)
- § 3 EEG – Begriffsbestimmungen (Inbetriebnahme, Nr. 30)
- Clearingstelle EEG | KWKG: Wann ist eine Solaranlage in Betrieb genommen?
- Clearingstelle EEG | KWKG: Gibt es für den Einbau von Messeinrichtungen gesetzliche Fristen? (§ 3 Abs. 3a MsbG)
- § 5 MaStRV – Registrierung innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme
- § 52 EEG – Zahlungen bei Pflichtverstößen
- § 13 NAV und § 19 NAV – Installateurverzeichnis, Mitteilung vor Errichtung
- Netze BW: Photovoltaikanlage anmelden – Ablauf in sechs Schritten
- NHF Netzgesellschaft Heilbronn-Franken: Erzeugungsanlagen am Nieder- und Mittelspannungsnetz
- ZVEH: Frühjahrskonjunkturumfrage 2026, veröffentlicht 20.03.2026
- Bundesregierung: Kabinett beschließt EEG-Novelle und Netzpaket, 29.07.2026
Marvin Schönwald
Geschäftsführer Schönwald Handwerkerservice
Marvin Schönwald führt den Handwerkerservice in dritter Generation und ist zugleich Geschäftsführer von Schönwald Immobilien. Seit über einem Jahrzehnt begleitet er Bauherren im Raum Heilbronn – von der Sanierung bis zur Photovoltaikanlage. Er plant und baut Anlagen von der Dachprüfung bis zur Anmeldung beim Netzbetreiber und weiß aus der täglichen Arbeit, an welcher Stelle ein Zeitplan in der Praxis reißt – und welche Zusagen man besser nicht macht.