Förderung und Wärmeplanung
Kein Zuschuss – aber
auch keine Falle
Ein kommunales Zuschussprogramm für
Photovoltaik ist uns für Weinsberg nicht bekannt, Stand September 2026. Auf der
Website der Stadt findet sich keines – weder für Anlagen noch für Speicher oder
Balkonkraftwerke. Anders als in Brackenheim, wo eine veraltete Förderseite in die Irre
führt, gibt es hier immerhin nichts, was falsche Erwartungen weckt. Kommunale Programme
ändern sich trotzdem: Ein kurzer Anruf im Rathaus vor der Bestellung kostet nichts.
Auch der Landkreis Heilbronn hat kein Programm mehr. Sein Zuschuss über
100 Euro je Steckersolargerät lief am 7. November 2024 aus und bekam keinen
Nachfolger. In Weinsberg sind trotzdem 225 Balkonkraftwerke gemeldet.
Was es tatsächlich gibt, ist
einiges wert: null Prozent Umsatzsteuer auf Anlage, Speicher und Montage nach
§ 12 Abs. 3 UStG, Steuerfreiheit der Erträge nach § 3 Nr. 72
EStG, die Einspeisevergütung nach dem EEG und zinsgünstige Kredite von KfW und L-Bank
– letztere immer vor der Auftragsvergabe beantragen. Bei uns ist die
Umsatzsteuerbefreiung bereits im angezeigten Preis berücksichtigt.
Zur Wärmeplanung: Weinsberg
lässt sie gemeinsam mit sechs Nachbarkommunen erstellen – Löwenstein,
Eberstadt, Ellhofen, Lehrensteinsfeld, Erlenbach und Wüstenrot. Beauftragt ist die
EnergyEffizienz GmbH, dasselbe Büro, das auch für Bad Friedrichshall und seine
Nachbarn gearbeitet hat. Für Ihre Photovoltaikanlage ändert das nichts: Die
Wärmeplanung betrifft die Heizung, nicht den Strom, und legt keine Verpflichtungen für
einzelne Gebäude fest. Kommt später eine Wärmepumpe, steigt Ihr Stromverbrauch
allerdings deutlich – und dann rechnet sich die Anlage noch besser.
Die Förderlage für die ganze Region haben wir
ausführlich nachrecherchiert, samt Warnung vor Vergleichsportalen, die Zuschüsse
behaupten, die es nicht gibt:
Photovoltaik-Förderung im Raum Heilbronn →
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