Denkmalschutz
Fachwerk, Schloss –
und trotzdem kein Verbot
Der Schwaigerner Ortskern hat einiges vorzuweisen: Fachwerkhäuser,
Reste der Stadtmauer, den Hexenturm, das Rokokoschloss der
Grafen von Neipperg von etwa 1702 und die Johanneskirche, deren Bau 1514 unter dem
Kirchenbaumeister Bernhard Sporer begann und 1520 abgeschlossen war. Wer dort wohnt, fragt
sich zu Recht, was das für eine Solaranlage bedeutet.
Die kurze Antwort: deutlich weniger, als viele befürchten.
Uns ist für Schwaigern keine Regelung bekannt, die Photovoltaik in einem ganzen
Gebiet ausschließt. Das ist keine Selbstverständlichkeit: Im benachbarten
Bad Wimpfen
hat der Gemeinderat genau das beschlossen – dort sind Module auf den Altstadtdächern
nicht zulässig. In Schwaigern gilt nach unserem Kenntnisstand der Normalfall.
Und der Normalfall ist gutartig: Steht Ihr Haus unter Denkmalschutz oder in
der Umgebung eines Kulturdenkmals, brauchen Sie eine Genehmigung nach § 8 DSchG.
Nach der Handreichung des Landes ist sie regelmäßig zu erteilen,
wenn sich die Module der Dachfläche unterordnen und möglichst zusammenhängend
verlegt werden. Denkmalschutz ist in Baden-Württemberg schon lange kein
grundsätzliches Nein mehr.
Was wir nicht können, ist Ihnen eine Garantie geben.
Dass wir keine Gebietsregelung gefunden haben, heißt nicht, dass es für Ihr Haus
keine Auflage gibt. Ob Ihr Gebäude als Kulturdenkmal geführt wird, sagt Ihnen die
Untere Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt Heilbronn – das ist
ein Anruf, keine Recherche, und er gehört vor das erste Angebot, nicht danach. Wenn Sie
wollen, übernehmen wir ihn.
Außerhalb des Kerns stellt sich die Frage gar nicht.
Und dort stehen die meisten der 853 Schwaigerner Hausanlagen. Preis in zwei
Minuten, ohne Kontaktdaten.
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