Benzstraße 35, 74211 Leingarten Mo–Fr 9–17 Uhr 07131 7485414
07131 7485414 HomeGewerkePhotovoltaikNeubauSanierungenÜber uns Beratung anfordern

← Wissen

Photovoltaik und Recht

EKD-Insolvenz­verfahren:
Was wird jetzt aus Ihrer Garantie?

Über 45.000 Solaranlagen hat Energiekonzepte Deutschland nach eigener Angabe gebaut – am 2. Oktober 2026 hat EKD Insolvenz beantragt. Damit ist die gesetzliche Gewährleistung für viele Kunden praktisch verloren, die Garantie auf den hauseigenen Speicher wackelt, und wer noch auf seine Anlage wartet, weiß nicht, ob sie je fertig wird. Was Sie jetzt wissen müssen – und was Sie sofort tun sollten.

Marvin Schönwald, Geschäftsführer Schönwald Handwerkerservice
Geschäftsführer, Schönwald Handwerkerservice
11 Minuten Lesezeit
Veröffentlicht bei pv magazine: Unsere Warnung an EKD-Kunden vor teurer Kündigung
Stand: 6. Oktober 2026, 18:55 Uhrwird laufend aktualisiert
  • EKD hat am 2. Oktober 2026 beim Amtsgericht Leipzig Insolvenz beantragt. Das hat das Unternehmen selbst bestätigt.
  • Das Gericht hat am 3. Oktober 2026 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, Aktenzeichen 401 IN 2082/26. Vorläufiger Insolvenzverwalter ist Prof. Dr. Lucas F. Flöther (Leipzig). Eröffnet ist das Verfahren damit noch nicht.
  • Am 5. Oktober 2026 folgte die vorläufige Insolvenzverwaltung für weitere Gesellschaften der Gruppe, darunter die AMPERE German Electric Innovation GmbH, die Garantiegeberin des Ampere-Speichers (Aktenzeichen 401 IN 2085/26, Verwalter ebenfalls Prof. Dr. Lucas F. Flöther). Laut pv magazine sind es sechs Gesellschaften, eine siebte soll folgen.
Mehr zum Stand des Verfahrens
  • Der Geschäftsbetrieb läuft weiter, Ziel ist eine Sanierung. Laufende und anstehende Montage- und Servicetermine sollen laut Insolvenzverwalter und EKD zeitnah wieder aufgenommen werden.
  • Der Eigentümer Pemberton hat bestätigt, kein weiteres Geld bereitzustellen. Die Löhne der rund 400 Beschäftigten sind laut EKD über das Insolvenzgeld abgesichert.
  • Noch offen: was aus den laufenden Verträgen und aus der Garantie auf den Ampere-Speicher wird. Eröffnet werden sollen die Verfahren laut pv magazine voraussichtlich am 1. Dezember 2026.

Sobald sich daran etwas ändert, ziehen wir diesen Beitrag nach.

Kurz gesagt: Was aus Ihrer Garantie wird

Die gesetzliche Gewährleistung gegenüber EKD ist bei einer Insolvenz praktisch verloren. Herstellergarantien bleiben bestehen – mit einer wichtigen Ausnahme: Beim Ampere-Speicher gehört der Garantiegeber selbst zur EKD-Gruppe – und steht seit dem 5. Oktober ebenfalls unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Ausführlich erklärt

Vertrag mit EKD unterschrieben, aber noch nichts gebaut? Wir bauen Ihnen eine gleich große Anlage – bundesweit und garantiert nicht teurer als Ihr EKD-Vertrag. Vom Familienbetrieb aus Leingarten. Erst lesen: Was Sie jetzt tun sollten → Vergleichsangebot anfordern

1. Was bisher bekannt ist

Die Energiekonzepte Deutschland GmbH, kurz EKD, sitzt in Leipzig und Taucha und wurde 2018 gegründet. Der Gründer Mathias Hammer hatte zuvor bereits den Speicherhersteller SENEC aufgebaut. Nach eigener Angabe hat EKD über 45.000 Anlagen gebaut und bezeichnet sich als drittgrößten Anbieter für Privatkunden in Europa. Der Umsatz lag 2023 bei rund 500 Millionen Euro, 2024 bei rund 310 Millionen Euro.

Verkauft wurde über rund 2.300 freie Handelsvertreter, montiert über Partnerbetriebe – nach Wikipedia rund 70, nach Angabe von EKD „hunderte“. Beschäftigt sind laut EKD rund 400 Menschen. Einen Standort in Baden-Württemberg hat EKD in Külsheim im Main-Tauber-Kreis; verkauft wurde auch im Raum Heilbronn-Franken.

Seit März 2025 gehört EKD Fonds, die von Pemberton Asset Management aus London beraten werden. Pemberton hat am 25. September mitgeteilt, keine weiteren Mittel bereitzustellen, und das inzwischen öffentlich bestätigt. Als Grund nennt der Eigentümer den anhaltenden Rückgang des Marktes für Solaranlagen auf Privathäusern. Am 2. Oktober folgte der Insolvenzantrag. Schon im November 2025 hatte EKD 86 Stellen abgebaut; im August 2026 hat das Unternehmen Berichte über eine drohende Pleite noch öffentlich zurückgewiesen.

Hinter diesen Zahlen stehen rund 400 Beschäftigte, die um ihre Arbeitsplätze bangen, und zehntausende Haushalte, die wissen wollen, wer sich künftig um ihre Anlage kümmert. Um diese Haushalte geht es in diesem Beitrag.

2. Wie das Insolvenzverfahren jetzt abläuft

Ein Insolvenzantrag ist nicht das Ende eines Unternehmens, sondern der Anfang eines geregelten Verfahrens. Zuerst prüft das Insolvenzgericht, ob ein Insolvenzgrund vorliegt. In aller Regel setzt es dafür einen vorläufigen Insolvenzverwalter ein. Der verschafft sich einen Überblick, sichert das Vermögen und prüft, ob der Betrieb weiterlaufen oder verkauft werden kann. Genau an diesem Punkt steht EKD jetzt: Der Antrag ist gestellt, und die Geschäftsführung will nach eigener Angabe gemeinsam mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter einen Weg zur Sanierung finden.

Das eigentliche Insolvenzverfahren wird erst mit einem Beschluss des Gerichts eröffnet – meist rund drei Monate nach dem Antrag. Erst dann können Kunden ihre Forderungen anmelden, und erst dann entscheidet der Insolvenzverwalter, welche laufenden Verträge er erfüllt.

Das Wichtigste für Kunden

Ihr Vertrag endet nicht automatisch mit dem Insolvenzantrag. Nach § 103 der Insolvenzordnung entscheidet der Insolvenzverwalter, ob er einen noch nicht erfüllten Vertrag zu Ende führt oder ablehnt. Was das für eine Anlage heißt, die noch nicht oder nur halb gebaut ist, steht ausführlich in unserem Beitrag EKD-Anlage nicht gebaut oder halb fertig? So geht es jetzt weiter.

3. Welche Lage ist Ihre?

Was jetzt für Sie wichtig ist, hängt fast vollständig davon ab, wie weit Ihre Anlage ist. Suchen Sie sich Ihre Lage heraus:

Lage A

Die Anlage ist fertig und läuft

Die gute Nachricht: Die Anlage gehört Ihnen und produziert weiter. Offen ist, wer sich künftig um Garantiefälle kümmert. Lesen Sie den Abschnitt zur Garantie – und sichern Sie jetzt Ihre Unterlagen.

Zur Garantie →

Lage B

Die Anlage ist halb fertig

Module auf dem Dach, aber kein Strom? Meist fehlen Zählerschrank, Anmeldung oder Inbetriebnahme. Was Sie jetzt tun und lassen sollten, steht in unserem zweiten Beitrag.

Halb fertige Anlage →

Lage C

Unterschrieben, aber noch nichts passiert

Jetzt bloß nicht vorschnell kündigen: Das kann je nach Vertrag 5 % des Auftragswerts und mehr kosten. Welche drei Fehler jetzt Tausende kosten können – und wie Sie Ihre Anlage trotzdem bekommen.

Vertrag unterschrieben – was jetzt? →

Lage D

Die Anlage ist über einen Kredit finanziert

Der Kreditvertrag mit der Bank läuft weiter. Raten einfach einzustellen, ist riskant – besser erst klären, welche Rechte Sie haben.

Finanzierte Anlage →

Und wenn Sie gerade ein EKD-Angebot auf dem Tisch hatten: Wir bauen Ihnen eine gleich große Anlage – bundesweit und garantiert nicht teurer als bei EKD. So funktioniert unser Angebot für EKD-Kunden →

4. Gewährleistung und Garantie: was Ihnen bleibt – und was nicht

Bei kaum einer Frage gehen die Begriffe so durcheinander wie hier. Für Sie entscheidet aber genau diese Unterscheidung darüber, was Ihnen bei einer Insolvenz bleibt.

Gewährleistung

gesetzlich · gegenüber Ihrem Vertragspartner
  • Haftung für Mängel an der Arbeit und am Material, die bei der Übergabe schon da waren.
  • Bei Anlagen, die fest am Gebäude verbaut sind, in der Regel fünf Jahre (§ 634a BGB).
  • Richtet sich gegen die Firma, mit der Sie den Vertrag geschlossen haben – hier also EKD, nicht den Montagebetrieb.
Bei Insolvenz praktisch verloren.

Herstellergarantie

freiwillig · vom Hersteller des Bauteils
  • Eine Zusage des Herstellers, etwa für Module, Wechselrichter oder Speicher.
  • Dauer und Bedingungen stehen in der Garantieurkunde, oft 10 bis 25 Jahre.
  • Hängt nicht daran, ob es Ihren Installateur noch gibt.
Bleibt bestehen – solange der Hersteller existiert.

Für die meisten Bauteile heißt das: Die Herstellergarantie gilt weiter. Sie müssen einen Garantiefall dann eben direkt beim Hersteller oder über einen anderen Fachbetrieb melden. Den Aus- und Einbau deckt eine Herstellergarantie allerdings nicht immer ab – was genau eingeschlossen ist, steht in den Garantiebedingungen.

Die große Ausnahme ist der Fall, in dem Installateur und Hersteller zum selben Konzern gehören. Dann kann die Garantie mit derselben Insolvenz wertlos werden. Genau das ist bei EKD möglich.

5. Der Sonderfall: der Ampere-Speicher

EKD hat viele Anlagen mit dem eigenen Speicher Ampere.StoragePro verkauft, einem Batteriespeicher mit eingebautem Hybrid-Wechselrichter. Die Garantie darauf – zehn Jahre – gibt nicht ein fremder Markenhersteller, sondern die AMPERE German Electric Innovation GmbH mit Sitz in Taucha. Laut Handelsregisterdaten ist sie eine Tochter der Energiekonzepte Deutschland Holding GmbH, gehört also zur EKD-Gruppe.

Seit dem 5. Oktober 2026 steht auch die Ampere GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Das hat das Amtsgericht Leipzig angeordnet (Aktenzeichen 401 IN 2085/26), vorläufiger Insolvenzverwalter ist auch hier Prof. Dr. Lucas F. Flöther. Eröffnet ist das Verfahren damit noch nicht.

Was das für Ihre Garantie heißt, ist offen. Es hängt davon ab, wie es mit der Gesellschaft weitergeht – ob sie fortgeführt, verkauft oder abgewickelt wird. Im ungünstigen Fall werden Garantieansprüche zu gewöhnlichen Forderungen im Insolvenzverfahren – und die werden erfahrungsgemäß nur zu einem Bruchteil bedient.

Laut Nutzerberichten im Photovoltaikforum handelt es sich technisch um umgelabelte Geräte des chinesischen Herstellers SAJ; auch die App laufe über Server von SAJ. Ob SAJ für diese Geräte selbst Service oder Garantie leistet, ist nicht geklärt.

Was Sie für Ihren Speicher jetzt tun können

Notieren Sie Typ und Seriennummern von Speicher und Wechselrichter, legen Sie Rechnung und Garantieurkunde griffbereit, und machen Sie Bildschirmfotos aus der App: Erträge, Ladezustand, eventuelle Fehlermeldungen. Schreiben Sie Ihre Zugangsdaten auf. Sollte der Zugang zur App irgendwann wegfallen, haben Sie damit die Belege, die jeder Fachbetrieb für eine Fehlersuche braucht. Öffnen Sie das Gerät nicht selbst.

6. Was Sie jetzt tun können – und was lieber nicht

In den ersten Tagen nach einem Insolvenzantrag ist vieles unklar, auch für die Beteiligten selbst. Einige Dinge können Sie trotzdem schon jetzt richtig machen:

  • Unterlagen sichern: Vertrag, Angebot, Rechnungen, Zahlungsbelege, Garantieurkunden, Inbetriebnahmeprotokoll, Schriftverkehr – auch E-Mails und Chatverläufe mit dem Vertreter.
  • Den Ist-Zustand fotografieren: Dach, Wechselrichter, Speicher, Zählerschrank, Typenschilder mit Seriennummern.
  • Die amtliche Bekanntmachung nutzen: Auf insolvenzbekanntmachungen.de stehen Gericht, Aktenzeichen (401 IN 2082/26) und der vorläufige Insolvenzverwalter: Prof. Dr. Lucas F. Flöther. An ihn wenden Sie sich mit Fragen zum Verfahren.
  • Offene Zahlungen klären, bevor Sie zahlen: Laut Gerichtsbeschluss dürfen Schuldner von EKD seit dem 3. Oktober grundsätzlich nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zahlen. Klären Sie deshalb vor jeder Zahlung, wohin sie gehen muss.
  • Nicht unter Druck unterschreiben: Weder einen neuen Vertrag noch eine Vereinbarung mit EKD, ohne dass Sie Ihre Lage verstanden haben – das gilt auch für jedes Angebot von uns.

Was im Einzelnen mit Vertrag, Anzahlung und Kredit passiert, haben wir in einem eigenen Beitrag für Kunden mit noch nicht fertigen Anlagen aufgeschrieben: So geht es mit Ihrer EKD-Anlage weiter.

7. Warum gerade so viele Solarfirmen aufgeben

EKD ist kein Einzelfall. In den vergangenen zwei Jahren haben unter anderem Eigensonne, Envoltec, Enersol, Wegatech, Solarmax, Energiebau und Soluxtec Insolvenz angemeldet, dazu die deutschen Gesellschaften von Meyer Burger und mehrere Töchter von Sun-Contracting.

Ein Grund ist die Nachfrage. Nach dem Ansturm von 2023 werden deutlich weniger Anlagen gebaut. Das sehen wir auch in unseren eigenen Auswertungen des Marktstammdatenregisters für die Region: In Weinsberg kamen 2025 rund 43 Prozent weniger neue Dachanlagen dazu als im Jahr davor, in Bad Friedrichshall rund 20 Prozent weniger.

Ein zweiter Grund ist das Geschäftsmodell. Wer über tausende Vertreter verkauft, über fremde Partnerbetriebe montiert und mit Investorengeld schnell wachsen soll, hat hohe Fixkosten und wenig Puffer, wenn die Nachfrage nachlässt.

Bei EKD kam ein freier Vertreter an die Haustür. Nach der Unterschrift war er weg, montiert hat oft ein fremder Partnerbetrieb – und wer heute für Ihren Auftrag geradesteht, ist für viele Kunden offen.

Wir haben uns bewusst anders aufgestellt: Bei uns berät der Betrieb selbst, und wer berät, ist auch in 20 Jahren noch erreichbar. Wir sind ein Familienbetrieb, seit 1972 in Leingarten und in dritter Generation, mit mehreren Standbeinen vom Innenausbau bis zur Photovoltaik. Uns gibt es auch in 20 Jahren noch.

Woran Sie vor der Unterschrift erkennen, ob es einen Anbieter in 20 Jahren noch gibt – mit einem Check in acht Fragen zum Durchklicken –, haben wir hier aufgeschrieben: Woran Sie einen PV-Betrieb erkennen, den es in 20 Jahren noch gibt.

8. Wer Ihnen jetzt weiterhilft

Es gibt drei Arten von Hilfe, und sie decken verschiedene Fragen ab:

  • Rechtliche Fragen – Vertrag, Anzahlung, Forderung, Kredit: Die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes berät Verbraucher zu Verträgen und Insolvenzen, für den Einzelfall eine Anwältin oder ein Anwalt für Insolvenzrecht oder Baurecht. Prüfen Sie, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben.
  • Amtliche Informationen – Gericht, Aktenzeichen, Verwalter: das Portal insolvenzbekanntmachungen.de der Justiz.
  • Technische Fragen – Was ist verbaut, was fehlt, was läuft nicht, was würde die Fertigstellung kosten: dafür braucht es einen Fachbetrieb vor Ort.

Bei einer Sache können wir konkret helfen: Wurde bei Ihnen noch nichts gebaut, bauen wir Ihnen eine gleich große Anlage – bundesweit und garantiert nicht teurer als Ihr EKD-Vertrag. Fertige oder angefangene Anlagen anderer Betriebe übernehmen wir nicht, weil wir für fremde Arbeit keine Gewährleistung tragen können. Rechtlich beraten dürfen und werden wir Sie nicht – das ist Sache der Verbraucherzentrale oder eines Anwalts.

Noch nichts gebaut? Dann bauen wir Ihre Anlage. Gleich große Anlage, bundesweit, garantiert nicht teurer als Ihr EKD-Vertrag. Rückruf in der Regel innerhalb von 24 Stunden (werktags). Vergleichsangebot anfordern

Häufige Fragen

Ja, Energiekonzepte Deutschland hat am 2. Oktober 2026 beim Amtsgericht Leipzig Insolvenz beantragt. Das Gericht hat am 3. Oktober die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet (Aktenzeichen 401 IN 2082/26) und Prof. Dr. Lucas F. Flöther zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Eröffnet ist das Verfahren damit noch nicht, der Geschäftsbetrieb läuft laut EKD vorerst weiter.

Energiekonzepte Deutschland wurde 2018 in Leipzig von Mathias Hammer gegründet, der zuvor den Speicherhersteller SENEC aufgebaut hatte. Seit März 2025 gehört EKD Fonds, die von der Londoner Investmentgesellschaft Pemberton Asset Management beraten werden. Pemberton hat im September 2026 entschieden, kein weiteres Geld bereitzustellen; am 2. Oktober folgte der Insolvenzantrag.

Das kommt darauf an, welche Garantie gemeint ist. Die gesetzliche Gewährleistung richtet sich gegen EKD als Vertragspartner und ist bei einer Insolvenz praktisch verloren. Herstellergarantien von Modul-, Wechselrichter- oder Speicherherstellern bleiben dagegen bestehen, solange es den Hersteller gibt. Eine Ausnahme ist ein Hersteller aus derselben Unternehmensgruppe.

Die zehnjährige Garantie auf den Ampere.StoragePro gibt die AMPERE German Electric Innovation GmbH in Taucha, die laut Handelsregisterdaten zur EKD-Gruppe gehört. Seit dem 5. Oktober 2026 steht auch sie unter vorläufiger Insolvenzverwaltung (Amtsgericht Leipzig, Aktenzeichen 401 IN 2085/26). Was das für die Garantie heißt, ist offen. Sichern Sie Rechnung, Garantieurkunde, Seriennummern und Bildschirmfotos aus der App.

Nein, nicht automatisch. Nach § 103 der Insolvenzordnung entscheidet der Insolvenzverwalter nach der Eröffnung des Verfahrens, ob er einen noch nicht erfüllten Vertrag erfüllt oder ablehnt. Bis dahin besteht der Vertrag weiter. Wer vorschnell eine andere Firma beauftragt, riskiert, am Ende zwei Verträge zu haben. Ist bei Ihnen noch nichts gebaut, lesen Sie vor jedem Schritt unsere drei teuren Fehler für EKD-Kunden mit unterschriebenem Vertrag.

Auf dem Portal insolvenzbekanntmachungen.de der Justiz. Dort stehen das zuständige Insolvenzgericht, das Aktenzeichen und der Name des vorläufigen Insolvenzverwalters. Bei EKD ist das das Amtsgericht Leipzig, Aktenzeichen 401 IN 2082/26; vorläufiger Insolvenzverwalter ist Prof. Dr. Lucas F. Flöther.

Nein. Fertige oder angefangene Anlagen anderer Betriebe übernehmen wir nicht, weil wir für fremde Arbeit keine Gewährleistung tragen können. Wurde bei Ihnen noch nichts gebaut, bauen wir Ihnen bundesweit eine gleich große Anlage – garantiert nicht teurer als Ihr EKD-Vertrag.

Lieber gleich sprechen als weiterlesen?

Unser Team nimmt sich die Zeit, Ihre Lage zu verstehen – ohne Verkaufsdruck und ohne Vertreter, der bei Ihnen vor der Tür steht.

07131 7485414 Mo–Fr 9–17 Uhr Rückruf anfordern

Quellen

  1. Justiz der Länder: insolvenzbekanntmachungen.de, Amtsgericht Leipzig, Aktenzeichen 401 IN 2082/26 (Energiekonzepte Deutschland GmbH, Beschluss vom 03.10.2026) und 401 IN 2085/26 (AMPERE German Electric Innovation GmbH, Beschluss vom 05.10.2026)
  2. pv magazine: Vorläufiger Insolvenzverwalter führt Geschäftsbetrieb von EKD weiter, 06.10.2026
  3. Taucha kompakt: Energiekonzepte Deutschland soll morgen Insolvenz anmelden, 30.09.2026
  4. Verbraucherschutzforum: Energiekonzepte Deutschland soll Insolvenzantrag vorbereiten, 30.09.2026
  5. pv magazine: Energiekonzepte Deutschland stellt Insolvenzantrag, 02.10.2026
  6. Handelsblatt: Solarspezialist Energiekonzepte Deutschland meldet Insolvenz an, 01.10.2026
  7. Diebewertung: EKD vor dem Insolvenzantrag
  8. EKD: Faktencheck zu Pleite-Berichten, August 2026 (von EKD inzwischen entfernt, Archivkopie), und Unternehmensseite
  9. Wikipedia: Energiekonzepte Deutschland
  10. pv magazine: Übernahme durch Pemberton abgeschlossen und EKD stellt neuen Heimspeicher vor
  11. North Data: AMPERE German Electric Innovation GmbH, Amtsgericht Leipzig HRB 39230
  12. Photovoltaikforum: EKD-Speicher Ampere Storage Pro (Nutzerberichte)
  13. § 103 InsO – Wahlrecht des Insolvenzverwalters und § 634a BGB – Verjährung der Mängelansprüche
  14. photovoltaik.info: Insolvenz des PV-Anbieters: Garantie und Gewährleistung
  15. agrarheute: Pleitewelle bei Solarfirmen
  16. Bundesnetzagentur: Marktstammdatenregister, eigene Auswertung nach Postleitzahl
Porträt von Marvin Schönwald

Marvin Schönwald

Geschäftsführer Schönwald Handwerkerservice

Marvin Schönwald führt den Handwerkerservice in dritter Generation und ist zugleich Geschäftsführer von Schönwald Immobilien. Seit über einem Jahrzehnt begleitet er Bauherren im Raum Heilbronn – von der Sanierung bis zur Photovoltaikanlage, die der Betrieb seit einem knappen Jahrzehnt plant und baut. Er weiß aus der täglichen Arbeit, wie viel Vertrauen eine Anlage auf dem eigenen Dach braucht – und wie schnell es verloren geht, wenn niemand mehr zuständig ist.

Wir sind erreichbar

Ihre neue Anlage braucht einen Ansprechpartner, der bleibt.

Vertrag unterschrieben, aber noch nichts gebaut? Wir bauen Ihnen eine gleich große Anlage – bundesweit und garantiert nicht teurer als Ihr EKD-Vertrag. Wir rufen Sie in der Regel innerhalb von 24 Stunden zurück (werktags).

Kostenloses Vergleichsangebot

Das hat leider nicht geklappt. Bitte prüfen Sie Vorname, Nachname, Telefon und E-Mail-Adresse – oder rufen Sie uns direkt an: 07131 7485414.

Ihre Lage

Rückruf in der Regel innerhalb von 24 Stunden (werktags). Sie unterschreiben nichts. Ihr EKD-Angebot schicken Sie uns danach einfach als Antwort auf unsere Bestätigungsmail – ein Handyfoto genügt. Halb fertige Anlagen anderer Betriebe bauen wir nicht fertig.

Lieber gleich sprechen? Mo–Fr 9–17 Uhr:

07131 7485414